Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsstaat

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz zu Online-Durchsuchungen erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen:

„Das Bundesverfassungsgericht stärkt unsere rechtsstaatliche Grundordnung. Das Urteil ist eine rote Karte für die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW. Besonders beschämend ist die Entscheidung für den NRW-Innenminister Ingo Wolf. Wo die FDP in den Ländern mitregiert, baut sie gemeinsam mit der Union Bürgerrechte ab.

Das Gericht verhindert eine allumfassende heimliche Überwachung. Wolfgang Schäuble steht damit genauso blamiert da wie der bayerische Innenminister Herrmann, der ohne auf die Entscheidung des obersten Gerichts zu warten, Online-Durchsuchungen propagierte und damit vorauseilenden Verfassungsbuch betrieben hat.

Besonders begrüßen wir die Entscheidung des Gerichts, Schutzlücken im Grundrechtsschutz mit der Einführung des neuen Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu schließen. Damit passen die Karlsruher Richter die Grundrechte an die neuen technischen Gegebenheiten des Informationszeitalters an und stellen damit klar, dass Computer und Festplatten keine grundrechtsfreien Räume sind.

Konsequent setzen die Karlsruher Richter die Schwelle für den Eingriff in dieses neue Grundrecht sehr hoch. Nur wenn Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind und nur mit vorheriger richterlicher Anordnung ist ein Grundrechtseingriff zulässig. Die Union scheitert damit mit ihren allumfassenden Überwachungsfantasien.

Wir fordern die große Koalition auf, aus diesem Urteil zu lernen und die Verteidigung der Grundrechte nicht allein Karlsruhe zu überlassen. Vielmehr sollte der Gesetzgeber nicht immer an die Grenze des gerade noch grundrechtlich Tolerierbaren gehen. Daher lehnen wir die Verankerung einer Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz ab. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft kämpfen wir für Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit auch im digitalen Zeitalter.“

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