Verletzung der Netzneutralität bei Kabel Deutschland

Das Thema Netzneutralität findet leider viel zu selten den Weg in die öffentliche Debatte. Letzte Woche war es allerdings wieder mal so weit. Ausgangspunkt waren die persönlichen Erfahrungen von Fefe sowie ein Bericht bei netzpolitik.org

Ich habe dazu in den letzten Tagen einige Anfragen erhalten und mich deshalb mit Kabel Deutschland in Verbindung gesetzt. Heute hatte ich schließlich ein längeres Telefonat mit dem Unternehmen, um die aufgetauchten Fragen zu besprechen. Was dabei heraus gekommen ist, war zwar aufschlussreich, aber leider auch unerfreulich im Sinne der Netzneutralität. Seit Mai ist bei Kabel Deutschland ein neues System zum Traffic Management im Einsatz. Das System protokolliert unter anderem für jeden Tag das Gesamtverkehrsvolumen, welches über einen Anschluss transferiert wird. Dies erfolgt durch die Verbindung über das CMTS, das das genutzte Modem des Kunden als Identifizierungspunkt zur Erfassung der übertragenen Datenmenge nimmt . Die Menge wird immer nur für einen Kalendertag gespeichert und anschließend wieder auf Null gesetzt. Eine Speicherung, um welche Kunden es sich genau handelt, wird laut Kabel Deutschland nicht vorgenommen. Überschreitet das Gesamtverkehrsvolumen am Tag einen Datendurchsatz von aktuell 60 GB, laut AGBs (PDF) kann dies bereits ab 10 GB erfolgen, wird der Zugang zu bestimmten Services auf 100kb bei Up- und Download gedrosselt. Laut den AGBs (Auszug) bezieht sich dies auf Filesharing-Dienste. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt allerdings vage. Es geht sowohl um p2p Protokolle, ohne genauer auszuführen welche, als auch um spezielle One Klick Hoster. Letztere werden laut Kabel Deutschland auf Basis der http-Adresse identifiziert und dann gedrosselt. Cloud Services seien davon nicht betroffen. Ganz konkret auf Dropbox angesprochen, konnten mir keine genauen Infos gegeben werden.

Diese Maßnahmen gelten sowohl für Privat- als auch für Businesskunden, für die Kabel Deutschland spezielle Tarife anbietet. Im Bereich Traffic Management wird nicht unterschieden, um welche Tarife es geht. Damit kann ggf. auch ein Freiberufler oder Kleinunternehmen, die häufiger große Datenmengen transferieren, bspw. im Film- und Werbe- oder auch im Softwarebereich, unter diese Regelung fallen. Streaming Angebote seien laut Kabel Deutschland aber grundsätzlich nicht betroffen. Die Kriterien, die dazu führen, dass Angebote möglicherweise gedrosselt werden, sind zum einen das „klassische Filesharing“ (Definition sehr vage) und zum anderen die Datenmengen, die – gerade auch zu Stoßzeiten – transferiert werden. Unter Umständen könnten von einer Drosselung auch Server betroffen sein, die bspw. Software Updates verteilen und dabei eine entsprechende Volumengrenze übersteigen – zumindest auszuschließen ist dies nicht.

Für mich ist dieses Vorgehen eine Verletzung der Netzneutralität. Durch die bisherige Intransparenz der konkreten Ausgestaltung der Kriterien und die vage Definition der betroffenen Dienste, bleiben die Nutzer völlig im Dunkeln. Sie haben keine Kontrollmöglichkeit. Zudem werden Dienste anscheinend unterschiedlich behandelt, sowohl bei der Einstufung als „klassischer Filesharing“-Dienst,als auch in Bezug auf die Intensität der Nutzung im Bereich der Kabel Deutschland-Kunden. Damit werden einzelne Angebote und Protokolle diskriminiert, was im Bereich der mobilen Datenübertragung leider schon länger der Fall ist. Dieses Vorgehen ist für mich ein Verstoß des Grundsatzes der Netzneutralität.

Aktionen zum Thema Netzneutralität:

Initiative Pro Netzneutralität

Kampagne für Netzneutralität von Digitale Gesellschaft

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  1. Daniel S

    Es ist eine Sauerei, über die Telekom hat sich jeder beschwert, als sie den Maxtraffic einführen wollten, KabelD hat es so clever gemacht, dass es den meisten garnicht auffällt..
    Bzw. auf einmal sieht unsre Politik keinen Handelsbedarf mehr bei diesem Unternehmen, bei der Tcom schon?! ..armes Deutschland, als Kunde/Normalbürger ist man nurnoch der Idiot..