Vergleich Gesetzentwürfe zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Heute am 27. Mai 2015 hat das Bundeskabinett leider einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das die Vorratsdatenspeicherung scheiße ist und einen massiven Grundrechtseingriff bedeutet, wurde Tausendfach in den vergangenen Jahren in vielen Berichten, Posts und Diskussionen erläutert. Ich habe auf die Schnelle den heute beschlossenen Gesetzentwurf mit dem bereits seit fast zwei Wochen bekannten Referentenentwurf verglichen. Ich erhebe explizit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf einzelne wenige Kritikpunkte der vergangenen Tage wurde  im jetzigen Gesetzentwurf und entsprechenden Begründung versucht einzugehen. Die Anlasslosigkeit der Vorratsdatenspeicherung aber bleibt. Der fromme Wunsch bleibt, dass dieser Gesetzentwurf nie beschlossen wird.

Grundlage des Vergleichs ist der offizielle Gesetzentwurf von der Seite des BMJV (Weiterleitung auf ein PDF auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz).

Meine Hinweise auf Änderungen sind farblich oder in Kommentaren in diesem PDF hervorgehoben.

Weitere Hinweise auf relevante Änderungen oder Einschätzungen sind natürlich herzlich willkommen.

Teile diesen Inhalt: