Rüffel aus Karlsruhe

11.09.2007: PM Nr.242/07 Zum heutigen Rundfunkgebühren-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklären Reinhard Bütikofer, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen:

„Das heutige Urteil ist eine klare Stärkung unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ministerpräsidenten aufgezeigt, dass ihr Versuch, populistische Symbolpolitik auf dem Rücken des Rundfunksystems zu machen, gescheitert ist und gegen die Verfassung verstößt. Es darf keinen politischen Einfluss auf die Gebührenfestsetzung und damit auch die Programmpolitik geben. Das bisherige System mit einer starken Stellung einer unabhängigen Expertenkommission zur Festsetzung der Gebührenhöhe wird durch das Urteil bestätigt und gestärkt. Auch zukünftig muss eine neutrale Bewertung der Gebührenhöhe möglich sein und darf nicht zum Spielball von Interessen werden.

Die Verpflichtung der Rundfunkanstalten zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bleibt davon unberührt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich betont, dass es zu keinen unzumutbaren finanziellen Belastungen für die Haushalte kommen darf, die deren Zugang zu Informationen einschränken.“

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