Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ihr Urteil zum Eilantrag des AK Vorratsdatenspeicherung verkündet. Es ist ein erster Erfolg für die Bürgerrechte. Die Karlsruher Richter haben festgehalten das die Verwendung und Herausgabe der gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und dann auch nur bei konkretem Verdacht vorgenommen werden dürfen. Damit ist die weitgehende Formulierung das alle mit den entsprechenden Telekommunikationsmitteln begangenen Taten den Einsatz der gespeicherten Daten erlauben fällig und wurde vom Gericht ausgesetzt. Dies ist beispielsweise bei beim Filesharing der Fall, damit dürften dann insgesamt die gespeicherten Daten nicht mehr herausgegeben werden. Dies wäre ein riesieger Erfolg in dem Bereich und ein umso tieferer Schlag gegen die Anwaltsfirmen der Contentindustrie die massenhaft Verfahren anzetteln.

Entscheidend wird es aber, ob im letztendlichen Verfahren das Bundesverfassungsgericht noch weitere Hürden aufbaut oder die Speicherung insgesamt kippt. Bis dahin müssen wir aber noch etwas warten.

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