Verbraucher- und Datenschutz adé!

11.04.2008: PM Nr. 053/08 Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Bundestag, erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die große Koalition hat sich mit ihrer heutigen Zustimmung dem Lobbydruck gebeugt und führt zum wiederholten Mal schärfere Regeln zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zeitalter ein. Diese Verschärfung öffnet Tür und Tor für neue Abmahnwellen, allen voran durch die Musikindustrie.

Zukünftig können die Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten einfordern, wenn die angeblich Schuldigen im ‚gewerblichen Ausmaß‘ gehandelt und damit einen geldwerten Vorteil erlangt haben. Im Klartext heißt dies: ab dem ersten heruntergeladenen Musikstück oder Film. Damit schaffen die Regierungsparteien ein Novum in unserem Rechtssystem und gehen zum wiederholten Male deutlich über EU-Vorgaben hinaus.

Anstatt den Datenschutz in der digitalen Zeit zu stärken, werden durch die Koalition elementare Rechte abgebaut. Trotz der jetzt eingeführten Höchstgrenze bei den Kosten für Erstabmahnungen auf 100 Euro ist das Gesetz ein fatales Signal für die Zukunft: der Schutz geistigen Eigentums wird einseitig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert und geht keinesfalls auf die realen Umstände ein, in denen wir leben.

Anstatt immer neue Möglichkeiten für Abmahnungen und Klagen zu schaffen, sollten sich CDU und SPD endlich einmal Gedanken darüber machen, wie ein modernes Urheberrecht aussieht, das einen fairen Interessenausgleich aller Akteure ermöglicht.“

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