Recht auf informationelle Selbstbestimmung

10.06.2009: 10.06.2009: Nr. 119/09 – Zur Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Auch nach über 500 Tagen Vorratsdatenspeicherung ist klar: Die Praxis weist immense Probleme auf. Alle vier großen Mobilfunkprovider in Deutschland haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegenüber erklärt, dass sie ihren Kunden eine umfassende Auskunft über die bei ihnen gespeicherten Daten zur Zeit verweigern. Diese Praxis steht jedoch im klaren Widerspruch zu §34 des Bundesdatenschutzgesetzes, nach dem jede Kundin und jeder Kunde einen Anspruch auf umfassende Datenauskunft hat.

Die Grundidee dieses Auskunftsanspruchs ist das Recht des Kunden, Kenntnis über falsche oder unzulässig gespeicherte Daten zu erhalten – um dann gegebenenfalls eine Korrektur oder Löschung zu verlangen. Wird nun dem Verbraucher diese Möglichkeit verwehrt, sind die Kunden nicht mehr Herr über ihre eigenen Daten. Eine Kontrolle möglicherweise fehlerhaft gespeicherter Daten ist so schlicht unmöglich. Den technischen Lösungen auf Seiten der Mobilfunkunternehmen muss blind vertraut werden, da es keine Möglichkeit der Überprüfung gibt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kämpfen für das umfassend gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher fordern wir von den Telekommunikationsunternehmen, dass sie bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes den Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten folgen und den Kundinnen und Kunden das Anrecht auf Einblick in die gespeicherten Daten auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung umfassend gewähren. Andernfalls bedarf es einer schnellstmöglichen gesetzlichen Änderung. Die Bundesregierung muss den Bürgerinnen und Bürgern endlich wirksame Mittel zur Durchsetzung des Datenschutzes in die Hand geben.

Die aufgezeigte und wiederholte Grundrechtseinschränkung muss auch Einzug in die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht finden. Hier klagen über 33.000 Menschen gegen die intransparente Speicherorgie, darunter zahlreiche Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir haben die Vorratsdatenspeicherung von Beginn an entschieden abgelehnt und wollen sie deshalb schnellstmöglich beenden.

Weitere Informationen auf heise.de

Teile diesen Inhalt: