Anmerkungen zur Diskussion um das Sperrgesetz

Malte Spitz, 19. Juni 2009

Seit Beginn der Diskussion um Internetsperren im Februar diesen Jahres stehe ich in einem intensiven Austausch zu dem Thema mit zahlreichen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, wie z.B. dem AK Zensur.

Von Anfang an war meine Position die, dass der vorgeschlagene Weg der falsche ist. Sowohl die ersten Vorschläge von Frau von der Leyen, als auch die späteren von der schwarz-roten Bundesregierung und die aktuellen der CDU/CSU und SPD Fraktion sind zurückzuweisen. Die vorgesehene Sperrung würde eine neue Rechtsstruktur einführen, die dem Bundeskriminalamt eine ihm nicht zustehende Rolle zuschreibt. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht der Machtaufteilung in unserem gewaltengeteilten Rechtsstaat. Diese angedachte, bedenkliche Rolle des Bundeskriminalamtes hat sich in keinem der Vorschläge geändert. Es hat kleine Verbesserungen gegeben, wenn man sie so nennen will, aber vereinbar mit unserem jetzigen Rechtssystem sind auch die aktuellen Vorschläge nicht.

Mit dem gerade verabschiedeten Gesetz wird der Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur legitimiert. Die Grundlagen dieser Sperrinfrastruktur wurden bereits durch die Unterzeichnung der Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt mit den ISPs gelegt. Zum damaligen Zeitpunkt sollte das die rechtliche Basis für Sperren sein. Von dieser Idee von Frau von der Leyen wurde zum Glück Abstand genommen. Strafverfolgung auf Basis von Verträgen mit Unternehmen darf es in einen Rechtsstaat wie Deutschland nicht geben!

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird jetzt ein Dammbruch vollzogen. Die Begehrlichkeiten, auch andere Inhalte zukünftig auf diese Sperrlisten zu stellen, sind zahlreich und weitreichend. Ein Spezialgesetz schafft da keine Rechtssicherheit, sondern wenn überhaupt nur eine gefühlte höhere Hürde. Bringen tut das aber herzlich wenig.

Die Diskussion um diese Gesetz macht auch deutlich: Die Debatte um den richtigen Weg im Kampf gegeng Kinderpornografie muss weitergehen. Nur, weil ein falsches Gesetz beschlossen wurde, sind das Thema und das Problem nicht vom Tisch. Es muss weiter nach Antworten und Lösungen gesucht und die bereits gefundenen müssen weiter bearbeitet werden. Wie geht man mit Seiten um, die von den Host-Providern nicht gelöscht werden? Wie begegnet man den täglichen Umzügen von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten? Klar ist, die Aktionen der Bundesregierung helfen nicht, diese Probleme zu lösen. Sie sind in der Sache nicht wirksam und in der Konstruktion verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.

Diese Fragen und Probleme stehen nach wie vor im Raum. Das Abstimmungsverhalten hat gezeigt das wir Grüne für einen engagierten und vor allem wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie im digitalen Raum stehen, und dabei keine rechtswidrigen Placebo Gesetze akzeptieren. Bei der jetzigen Abstimmung haben sich zwar auch grüne Abgeordnete sich enthalten, aber niemand hat dem Gesetz zugestimmt. Ich hätte mich klar gegen das Gesetz ausgesprochen. Dass es einige grüne Enthaltungen gab, spiegelt die breite Diskussion in der Gesellschaft wieder. Und die Abstimmung zeigt: Die Pläne der Bundesregierung finden keine grüne Zustimmung. Es gibt aber verschiedene Ideen, was der beste Weg zur Lösung des Problems ist. Das zeigen die 33 Nein und 15 Enthaltungen. In der Fraktion gab es offenbar abweichende Meinungen über den besten Weg. Doch haben wir Grüne auch als einzige Fraktion darauf gedrängt, eine namentliche Abstimmung zu machen. Selbst FDP und Linke waren nicht dafür zu haben, eine solche zu fordern. Wir haben nichts zu verbergen – auch wenn 15 Enthaltungen bei einigen Fragen aufwerfen oder Kritik auslösen. Wir wollten nicht – wie die Linke – zu einem Drittel nicht auftauchen. Das zeigt, wie wir Grüne mit dem Thema umgehen. Wir scheuen uns nicht davor, weiterhin Fragen zu stellen und den besten Weg zu suchen. Die Antwort haben wir noch nicht. Eines ist aber sicher: der Gesetzesvorschlag der Großen Koalition ist es nicht.

Die Diskussionen der letzten Tage und Wochen zeigen (auch bei uns Grünen): Es muss noch einiges an Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wie funktionieren technische Prozesse im Internet? Wie werden unterschiedliche Rechte in welchem Maße gegeneinander abgewogen? Deswegen sollte man diese Diskussion auch im Wahlkampf führen. Man sollte deutlich machen, auch vor Ort, wie es weitergehen soll.

Klar ist, den umfassenden Aufbau einer Sperrinfrastruktur, der eine Sperre von einer gezielten richterlichen Ausnahme zu einem tagtäglichen Prozess ohne jegliche Kontrolle werden lässt, darf es nicht geben. Damit wird ein technisches System installiert und ein rechtliches Verfahren zum Standard erhoben, welches nicht rechtsstaatlich kontrollierbar und damit nicht verantwortbar ist. Das Bundeskriminalamt darf nicht die Instanz sein, die entscheidet, ob eine Seite gesperrt werden soll oder nicht. Dazu bedarf es der vorherigen Entscheidung eines Richters oder eines Gerichtsverfahrens. Zudem soll das alles im Geheimen passieren. Gerade das ist – bei aller Notwendigkeit, den Missbrauch solcher Listen zu verhindern – in einem Rechtsstaat kein akzeptables Mittel zur Prävention von Straftaten.

Löschen statt Sperren

Jetzt muss endlich umgesetzt werden, was in anderen Ländern auch schon funktioniert und praktiziert wird: Die umfangreiche Löschung von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Hier dürfen sich das Bundeskriminalamt und die Bundesregierung nicht verstecken. Weder hinter angeblichen internationalen Standards noch hinter dem Mehraufwand, der dafür betrieben werden muss. Dann muss die Bundesregierung dazu eben eine internationale Diskussion starten, dann muss sie den Stellenplan für diesen Bereich aufstocken. Das ist der politischer Wille, der hier gezeigt werden muss, wenn man glaubhaft Kinderpornographie im Internet bekämpfen möchte.

Was bleibt, nach diesem 18. Juni, ist ein mehr als schlechtes Gesetz:

  • Ein fatales Zeichen der Schwächung unseres Rechtsstaats.
  • Ein fatales Zeichen, wie demokratische Prozesse in unserem Land behindert werden – siehe die Petition mit über 134.000 Unterschriften, die vor Beschlussfassung des Gesetzes nicht einmal angehört wurde.
  • Die Gefahr, dass die umfassende Sperrinfrastruktur missbraucht wird.
  • Und Kinderpornographie ist nach wie vor in gleichem Ausmaß im Internet vorhanden.

All das ist Motivation genug, um die Diskussion jetzt fortzuführen – vor Ort im Wahlkampf oder am 12. September bei der Groß-Demo in Berlin, und auch innerhalb der Grünen. Wir wollen die gute Formulierung aus unserem einstimmig beschlossenen Wahlprogramm durchsetzen. Dort heißt es:

„Die Filterung des Datenverkehrs sowie massenhafte und unbegründete Speicherorgien, wie die Vorratsdatenspeicherung, lehnen wir strikt ab. Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und den Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind.“

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