Was machen eigentlich gerade die großen ISPs mit ihrer Sperrinfrastruktur?

Vor drei Wochen habe ich einmal ein paar der Unternehmen angeschrieben, die letztes Jahr einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt abgeschlossen haben. Der Vertrag sollte eine rechtliche Grundlage schaffen zur Einführung von Netzsperren und Umsetzung der Sperrlisten des BKA. Zu dem Zeitpunkt der Unterzeichnung wurde ein eigenes „Sperrgesetz“ von der damaligen Bundesregierung noch kritisch gesehen. Fünf große Anbieter haben diesen Vertrag unterzeichnet. Auf Rückfrage meinerseits was sie gerade machen bzw. seit Unterzeichnung der Verträge gemacht haben, gab es folgende Antworten die ich hier dokumentieren darf. Die Anbieter Vodafone und HanseNet habe ich nicht angeschrieben.

Meine Fragen lauteten:

1. Wieviel Geld hat ihr Unternehmen in den Aufbau der technischen Infrastruktur zur Sperrung von Webseiten in den letzten 12 Monaten investiert um den Vertrag mit dem BKA und das mögliche Zugangserschwerungsgesetz zu erfüllen?

2. Gibt es einen Plan/Beschluss einen Rückbau dieser Sperrinfrastruktur zu veranlassen wenn es kein Sperrgesetz mehr gibt?

3. Gibt es Überlegungen das BKA/Bundesregierung auf Grund der Verträge auf Entschädigung zu verklagen um Geld für die geleisteten Investitionen zu erhalten?

Rückmeldung von Telefónica/o2:

Zu 1: Telefónica o2 Germany hat in den letzten 12 Monaten zwischen 0,5 und 1 Millionen Euro für die Erfüllung der Access Blocking Verpflichtungen investiert.

Zu 2: Dies kann erst entschieden werden, nachdem die Gesetzeslage klargestellt wurde. Solange keine Planungs- und Rechtssicherheit existiert, fehlt eine tragfähige Entscheidungsgrundlage.

Zu 3: Auch dies kann erst entschieden werden, wenn die Gesetzeslage klargestellt wurde. Dies werden wir zu gegebener Zeit prüfen.

Rückmeldung von Kabel Deutschland:

Zu 1: Die KDG hat in erster Linie Personal- und Planungsaufwände gehabt, um für die spezifische Technologie ihres Kabelnetzes die Machbarkeit von Sperren insb. auf DNS-Ebene und die Verfügbarkeit von geeigneter Hardware und Software zu prüfen sowie die unternehmensinternen Prozesse zu den geplanten Sperrmaßnahmen (z. B. Kundenkommunikation) zu etablieren. Hierin sind beträchtliche Mannstunden geflossen. Allerdings war es unter dem Vertrag mit dem BKA nach Bekanntwerden des Abrückens der Regierung von den Sperrmaßnahmen noch möglich, das Projekt bis auf Weiteres zu beenden, ohne substanzielle Investitionen in Hard- und Software vorzunehmen.

Zu 2: Siehe oben. Wir verfügen derzeit über keine Sperrinfrastruktur.

Zu 3: Wir haben während der Vertragsverhandlungen die Frage der Beteiligung des BKA/Bundesregierung an den uns entstehenden Kosten aufgeworfen. Dort bestand aber keinerlei Bereitschaft dazu. Wir haben schließlich unsere volle Kostentragung als zusätzlichen – über die Bereitschaft zur Kooperation im Rahmen des Vertrages hinausgehenden – Beitrag verstanden. Da wir, wie gesagt, außer dem Personal- und Planungsaufwand noch keine substanziellen Kosten für Hard- und Software hatten, haben wir nicht vor, die Regierung nach Entschädigung zu fragen.

Rückmeldung Deutsche Telekom:

Wir können zu vertraglichen Details nichts sagen. Die Investitionskosten waren durchaus erheblich, aber sie unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Die Infrastruktur haben wir bereits zurückgebaut, aus Sicherheitsgründen und um die Performance des Netzes nicht zu beeinträchtigen.

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