Leitfaden zur TK Speicherung

In den vergangenen Monaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur einen Leitfaden erstellt zur Speicherung von Verkehrsdaten im Telekommunikationsbereich (PDF). Der Prozess lief lediglich zwischen den zwei Stellen und den betroffenen Unternehmen ab. Dazu gibt es auch eine kritische Stellungnahme des AK Vorratsdatenspeicherung.

Auch wenn die Empfehlungen in dem Leitfaden teilweise eine deutliche Verkürzung und Reduzierung der zu speichernden Daten vorschlägt, so ist dies lediglich eine Empfehlung. Tatsächlich sollten die entsprechenden Regelungen klar und mit teilweise noch kürzen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert werden. Dies hat die schwarz-gelbe Bundesregierung letztes Jahr vertan, als sie das TKG überarbeitet hat.

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