Deutsche Bahn und die Reiseprofile – Kein Verkauf aber Vermarktung!

Heute früh machte ein Aufmacher bei Spiegel Online die Runde. Dort wird behauptet die Deutsche Bahn würde zukünftig Daten aus ihrem Kundenbindungsprogramm bahn.bonus an Dritte weiterverkaufen. Es ist damit angeblich eine Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels in DER SPIEGEL Ausgabe 12/2013. In der Print Ausgabe steht aber nichts von Verkauf, sondern lediglich von Profilbildung und Vermarktung an Dritte. Damit fasst SpOn wieder einmal Artikel aus der Print-Ausgabe schlecht zusammen. Sprich, dass Kooperationspartner gezielt bestimmte Reisende bzw. Kunden mit einem bestimmten Reiseverhalten ansprechen können: PendlerInnen die nur erste Klasse fahren, Bonn-Berlin PendlerInnen, Familien etc.

In den AGBs findet man die Veränderung kaum. Ich habe sie aber noch einmal verglichen und durch die Streichung von fünf Worten wird diese Vermarktungsoption eröffnet.

In den alten AGBs zum bahn.bonus Programm hieß es auf Seite 108: „Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte außerhalb der Deutschen Bahn AG übermittelt.“In den neuen AGBs findet sich dies nicht mehr. Dort heißt es jetzt auf Seite 5: „Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte übermittelt.“

Dieser feine Unterschied macht es möglich das die Reiseprofile auch für andere Unternehmen nutzbar werden.

Ich selber wurde bei meinem letzten Anruf der Bahn-Hotline auf die neuen AGBs hingewiesen. Trotz deutlicher Nachfrage bzgl. Veränderungen, wurde mir diese relevante Streichung nicht mitgeteilt, sondern nur auf die Abtrennung des bahn.bonus Programms als eigenständiges Programm verwiesen und das man dadurch eine erneute Zustimmung von mir bräuchte. Ich wurde trotz klarer Nachfrage also falsch informiert. Zu diesen Änderungen und den Absichten der Deutschen Bahn die bahn.bonus-Daten für die Vermarktung auch an Kooperationspartner zu geben, habe ich heute die untenstehenden Sätze an die Nachrichtenagenturen geben lassen:

„Die Bahn sollte sich aufs Bahnfahren konzentrieren und nicht das Reiseverhalten von Millionen Bahnfahrern auswerten, Profile bilden und diese Reisedaten vermarkten. Statt Big Brother brauchen die Kunden saubere und pünktliche Züge. Eine Kopplung der Teilnahme am Kundenbindungsprogramm mit der Zustimmung zur Auswertung der Reisedaten für mögliche Kooperationen mit externen Unternehmen ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung. Die Pläne in der bekannt gewordenen Form gehören eingestellt – selbst wenn es nicht um einen Verkauf der Daten geht, sondern um die Bildung von Reiseprofilen, um entsprechend genaue Werbung zu verkaufen. Die Deutsche Bahn muss Datenschutz vollumfassend sicherstellen.“

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