Meine Klage gegen das Bundespresseamt

Im September 2012 habe ich über www.fragdenstaat.de eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundespresseamt gerichtet. Meine Anfrage bezog sich zweigeteilt auf zwei spezifische Studien und auf vom Bundespresseamt beauftragte Umfragen zur politischen Stimmungslage in Deutschland. In diesen Umfragen lässt das Bundespresseamt im Auftrag der Bundesregierung regelmäßig Bürgerinnen und Bürger zu Kompetenzwerten von Regierungs- und Oppositionspolitikern sowie der Parteien, als auch Einstellungen und Meinungen zu aktuellen politischen Themen befragen.

Die beiden Studien habe ich, wie auch einige weitere Anfragende, schnell erhalten. Eine Zusammenfassung findet sich auf netzpolitik.org

Ganz anders reagierte jedoch das Bundespresseamt bezüglich der von mir angefragten Umfragen. Eine Herausgabe wurde kurzerhand abgelehnt. Obwohl mir eine Einsicht in die Unterlagen vor Ort in Aussicht gestellt wurde, war später davon keine Rede mehr.

Nach einer weiteren formalen Ablehnung meiner Anfrage Anfang Januar habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Auch mein Widerspruch wurde mit dem Argument, dass eine Veröffentlichung der Informationen den internen Willensbildungsprozess der Regierung und damit die Regierungstätigkeit gefährden würde, im April abgelehnt. Dieses Argument ist derart haarsträubend, so dass ich mich entschlossen habe, gegen die Bundesregierung zu klagen. Die Klage ging vergangene Woche dem Verwaltungsgericht Berlin zu.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dieser Klage eine hohe Bedeutung in der Debatte um Transparenz und Open Data, sowie der dringend notwendigen Überarbeitung und Fortentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zukommt. Zwar kennt das IFG bedauerlicherweise bisher kein allgemeines Transparenzgebot. Ungeachtet dessen besteht aber ein Auskunftsanspruch gegenüber Behörden bezüglich amtlicher Informationen und damit selbstverständlich auch den entsprechenden Dokumenten.

Jahr für Jahr werden Millionen Euro von der Bundesregierung für solche Umfragen ausgegeben und Bundespresseamt und Bundeskanzleramt haben als einzige Zugriff darauf. Ich halte dies für grundlegend falsch. Das Argument des Eingriffes in die Regierungstätigkeit halte ich für vorgeschoben. Ich finde es in Ordnung wenn die Bundesregierung solche Umfragen erstellen lässt, können sie doch Indikatoren für die politische Arbeit liefern. Nach meiner Überzeugung kann die Veröffentlichung dieser Umfragen aber nicht die Regierungstätigkeit gefährden, werden die Regierungsmitglieder doch regelmäßig mit Umfragen Dritter konfrontiert. Es könnte aber zum politischen Problem werden, würde sich aus dem Vergleich der Umfragen mit der Regierungstätigkeit herausstellen, dass die amtierende Bundesregierung sich vor allem von Umfragen leiten lässt. So oder so, entweder hat die Bundesregierung aus meiner Sicht ein falsches Transparenzverständnis oder macht nur Politik nach Stimmungslage.

Für mich gilt der Grundsatz: Was mit öffentlichem Geld aus Steuermitteln finanziert wird, soll auch der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Ich bin sehr gespannt auf den Klageausgang und bin zuversichtlich zu gewinnen, weil mir die Argumente des Bundespresseamts nicht sehr überzeugend erscheinen. Aber unabhängig vom Ausgang ist deutlich, dass wir endlich neue gesetzliche Regelungen in diesem Bereich brauchen. Wir brauchen eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes hin zu einem echten Transparenzgesetz, welches den Behörden die Veröffentlichung ihrer Daten klar vorschreibt, in dem die Prinzipien von Open Data und Open Government unmissverständlich festgeschrieben sind und das den Bürgerinnen und Bürgern endlich der Zugang zu Dokumenten und Informationen eröffnet. Ich werde euch über den Klageverlauf auf dem Laufenden halten.

Ihr findet dazu auch einen entsprechenden Artikel im SPIEGEL.

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  1. Nils Greffenius

    Hallo Herr Spitz,
    herzlichen Glückwunsch zu Ihrer gewonnenen Klage. Gute Sache.
    Was mich interessiert, kann jeder jetzt diese Umfragen einsehen? Und wenn ja, wo?
    Gerne erwarte ich Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nils Greffenius