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Wahlprogramm-Debatte auf der NRW LDK

Ich weiß nicht ob ich mich so missverständlich ausgedrückt habe, oder manche es missverstehen wollten. Es gab zumindest auf twitter und Facebook einige Nachfragen. Deshalb hier noch einmal kurz die Rekapitulation der gestrigen Diskussion.

Bei den Grünen ist es üblich, dass neben Wahllisten auch Redelisten auf Parteitagen quotiert sind. Das bedeutet, es wird abwechselnd gelost, das Frauen und Männer gleichberechtigt an der Diskussion teilnehmen können. Das führt aber auch dazu, das wenn sich keine Frauen einwerfen, es ein Frauenvotom gibt (die anwesenden delegierten Frauen dürfen abstimmen) ob ein Platz geöffnet wird und ein Mann reden darf. Das war bei der gestrigen Diskussion über das Kapitel 6 des Landtagswahlprogramms der Fall. Das Kapitel 6 behandelt unter anderem die Themen Bürgerrechte, Demokratie, Medien, Gleichberechtigung oder auch Europa. Vorgesehen war eine allgemeine Debatte von je 3 Beiträgen von Frauen und Männern, das war bei allen anderen Kapiteln auch so vorgesehen. Anschließend ging es dann in die allgemeine Befassung der Änderungsanträge.

Ich habe mich für die allgemeine Debatte zum Kapitel 6 eingeworfen, andere auch. Nach der Einbringung des Kapitels durch Monika Düker, gab es aber keine Wortmeldungen von Frauen zu dieser allgemeinen Debatte. Daher wurden die weiblichen Delegierten der Versammlung gefragt, ob sie einen Platz öffnen wollen, da dann zumindest ein Mann reden kann. Dem wurde mit klarer Mehrheit zugestimmt. Ich wurde aber leider nicht ausgelost für diesen Beitrag, sondern Thorsten Sterk von MehrDemokratie NRW. Thorsten hielt dann eine gute Rede zur Frage Partizipation und direkte Demokratie.

Anschließend wurde die Debatte beendet, es gab keine Frau die sich zwischenzeitlich eingeworfen hatte, noch einen Antrag zur Geschäftsordnung die Debatte auch ohne die Wortmeldungen von Frauen fortzusetzen, bzw. zu öffnen.

Danach wurden dann die Änderungsanträge zu dem Kapitel behandelt. Es gab eine Debatte über die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre, aktuelle Grüne Position ist 16 Jahre. Dieser Änderungsantrag der GRÜNEN JUGEND NRW wurde aber abgelehnt.

Was heißt das jetzt?

Es heißt zuerst einmal, das wir Grüne ein demokratisches System haben, was vorsieht das Frauen und Männer gleichberechtigt an Diskussionen teilnehmen können. Es ist transparent und durch die Auslosung der Redebeiträge auch fair.

Es heißt auch, das ich Pech hatte. Nicht ich, sondern Thorsten wurde ausgelost den einen Beitrag in der Debatte zu halten.

Es heißt auch, das ich oder andere (Frauen und Männer) hätten einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen können, die Debatte fortzuführen. Dies hätte auch ein zustimmendes Votum der delegierten Frauen benötigt. Ich habe mich dagegen entschieden. Hintergrund war ja unter anderem, das nicht wie geplant das Kapitel 6 am Sonntagmorgen behandelt wurde, sondern bereits am Samstagabend, da wir ansonsten bei der Behandlung des Wahlprogramms sehr zügig vorangekommen sind. Ich hätte natürlich einen GO-Antrag stellen können und dann hoffen können gelost zu werden (es haben sich ja mehrere Männer noch eingeworfen). Da ich oder andere dies nicht gemacht haben, wurde mir nicht das Wort untersagt, aber ansonsten die Debatte beendet. Alles lief aber im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung ab.

Es heißt aber auch, das sich keine Frau in die allgemeine Debatte über Themen wie Demokratie, Bürgerrechte, Kultur/Medien, Gleichberechtigung oder Europa eingeworfen haben, obwohl wir gerade auch in NRW viele aktive Frauen in diesen Themenbereichen haben. Die Begründungen können vielseitig sein, zum einen das bis dahin straffe Programm, zum anderen die intensiven Vordiskussionen in den AntragsstellerInnen-Treffen, wo versucht wurde einvernehmliche Lösungen zu finden. Viele wollten vermutlich auch nicht künstlich eine Diskussion und damit die gesamte Versammlung in die Länge ziehen.

Persönlich finde ich es trotzdem schade, dass es keine größere Debatte zu dem Thema gab, obwohl auch einzelne Punkte weiterhin strittig sind, bspw. die Frage der Ausgestaltung der Kulturflatrate. Zudem wurden viele neue netzpolitische Positionen durch den Beschluss festgehalten.

Abschließend muss man festhalten, das wir ein gutes Wahlprogramm einstimmig verabschiedet haben. Es setzt viele Akzente für die Zukunft, geht konkrete Probleme an, Bsp. unabhängiges Datenschutzzentrum, oder greift die Chancen der digitalen Beteiligung und Transparenz auf. Sobald das Wahlprogramm fertig ist, werde ich es hier verlinken.

Ankündigungen müssen Taten folgen!

Laut dem eigenen Firmen-Blog gibt es gerade eine kritische Auseinandersetzung von Google mit dem eigenen Engagement in China. Auch wenn die Angriffe auf das System von Google vermutlich nur einer von mehreren Gründen sein dürfte, so ist diese kritische Aufarbeitung erfreulich. Schon beim Start der Kooperation mit den chinesischen Behörden gab es zahlreiche Bedenken bei Google, aber die Expansion auf neue Märkte hat die eigenen Grundsätze was Menschenrechte und ein freies Internet angeht überlagert. Die Kritik an dieser Kooperation ist immer wieder global aufgekommen, da die Zusammenarbeit mit Zensurbehörden ähnlich starke Kritik auslöste wie die intransparente Vorgehensweise der Analyse und Speicherung von Daten über die eigenen Nutzerinnen und Nutzer.

Die medial positive Kommentierung des jetzigen Vorgehens von Google und die damit verbundene Botschaft an die chinesische Regierung darf aber nicht als einzelnes Zeichen stehenbleiben. Es müssen reale Konsequenzen folgen und ein Ausstieg aus der Zusammenarbeit wäre ein starkes Signal auch an andere Unternehmen aus der Internetwirtschaft nicht jeden Scheiß der einem aufgezwungen wird auch zu akzeptieren und umzusetzen. Daher gibt es jetzt ein Lob für die öffentliche Auseinandersetzung, ein Glückwunsch kommt aber erst wenn auch handfeste Neuerungen und Veränderungen ersichtlich werden.

Infos zum Praktikum

Im Herbst 2010 gab es eine angeregte Diskussion auf twitter zu der Frage, in wieweit ein Praktikum in meinem Büro den von Bündnis 90/Die Grünen formulierten Ansprüchen an eine faire Beschäftigung entspricht. Folgende Stellungnahme von mir hat nach wie vor Gültigkeit.


Da es verschiedene Kommentare auf twitter zur Bewerbung der Ausschreibung für ein Praktikum bei mir im Büro gab. Hier noch einmal ein paar Infos:

Es handelt sich um ein befristetes Praktikum von 10 bis 12 Wochen. Sprich es ist keine reguläre Arbeitsstelle die dadurch abgedeckt werden soll oder muss. Wie für ein Praktikum üblich, soll es einen Einblick ins Arbeitsleben bieten, Fähigkeiten stärken und Orientierung bei der späteren Berufswahl geben.

Die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind gering. Spezielle verpflichtende Vorkenntnisse oder Abschlüsse bestehen nicht. Sprich ein Schüler kann sich genauso wie eine Abiturientin oder ein Student bewerben. Die Aufgaben werden immer im Team in meinem Büro und der Bundesgeschäftsstelle behandelt. Ein eigener Arbeitsplatz mit Telefon, Computer etc. steht zur Verfügung.

Die Vergütung beträgt 350 Euro pro Monat. Das ist nicht viel, das stimmt, für ein Praktikum finde ich es aber noch angemessen. Die Arbeitszeit ist auf fünf Tage pro Woche ausgelegt, sprich vom Stundenumfang ein Vollzeitpraktikum. Die Flexibilität beim Umgang mit der Arbeitszeit oder der Umgang mit besonderen persönlichen Situationen ist sehr hoch. Sowohl was Arbeitszeiten, Freitage oder sonstige Besonderheiten (Studium, Klausuren, Urlaube..) angeht. Anspruch auf die festgelegten Urlaubstage wie bei uns in der Bundesgeschäftsstelle vorgesehen, besteht natürlich auch.

Ein Praktikum hat immer einen Schwerpunkt, diesmal Europapolitik und Demokratie. Es geht um kleinere Projekte und eine generelle Einarbeitung in das Thema mit verschiedenen Aufgaben, wie Recherchetätigkeiten, Schreibaufgaben, organisatorische Unterstützung, Bündnisarbeit etc.

Zu der Rechnung, müsste man bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro bei einer Vollzeitstelle, bei uns 38,5 Stunden, nicht 1200 Euro im Monat verdienen?

Es handelt sich um ein Prakitkum. Sprich es ist von den Anforderungen und dem Umfang der zu bearbeitenden Aufgaben nicht mit einer regulären Vollzeitstelle vergleichbar. Ein Praktikum ist ein Angebot in ein Arbeitsfeld reinzuschnuppern und bietet gleichzeitig die Möglichkeit für mich als Praktikumsgeber spannende und neue Menschen kennenzulernen und auch Fähigkeiten und Interessen zu unterstützen. Wir orientieren uns bei der Ausgestaltung eines Praktikums an dem Leitfaden der DGB Jugend für ein Praktikum.

Praktikum in Berlin

Praktikum beim Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht ab dem 01. Februar 2010 eineN PraktikantIn für drei Monate. Inhaltliche Schwerpunkte der Tätigkeit sind Netzpolitik und die Hochschulvernetzung. Die Stelle ist im Büro des Bundesvorstandsmitglieds Malte Spitz angesiedelt.

Vorausgesetzt werden organisatorisches Geschick, Teamfähigkeit und Interesse an der Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Organisationen. Kenntnisse in den Bereichen Netzpolitik, Bürgerrechte/ Datenschutz und/oder Hochschularbeit sind von Vorteil.

Beginn des Praktikums: 01. Februar 2010

Ende des Praktikums: 30. April 2010

Ort: Berlin, Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bruttomonatsvergütung: 300 Euro

Bewerbungen bitte mit Lebenslauf bis zum 14. Januar 2010 an buero.spitz (at) gruene.de Rückfragen an Jana Pajonk, jana.pajonk (at) gruene.de oder 030 28442 151

Als PDF auch im Anhang.

Telgte ist die grünste Stadt in NRW!

In meiner Heimatstadt Telgte wurde gestern die Kommunalwahl vom 30. August wiederholt. Grund war die Vernichtung von 500 Briefwahlunterlagen bei der letzten Wahl. Damit stand am 3. Advent in Telgte eine Widerholungswahl an. Die Parteien mussten mit den gleichen KandidatInnen wieder antreten und auch der Bürgermeister der ohne Gegenkandidat beim letzten Mal nur knapp gewählt wurde, musste erneut nach gleichen Formalien erneut seinen Hut in den Ring werfen. Das Resultat war eine erneute Steigerung der Grünen auf nun 33,4%, nach 29,2% im August. Diesmal hat der Bürgermeister die Wahl knapp mit 49,8% zu 50,2% verloren. Damit steht Telgte vor einer politischen Wende. In der Vergangenheit hatte die CDU immer eine deutliche Mehrheit, oft sogar eine absolute Mehrheit. Nun haben CDU und FDP gleich viele Sitze im Stadtrat wie Grüne und SPD. Spannend wird daher die Neuwahl des Bürgermeisters, die in den kommenden sechs Monaten stattfinden muss. Dieser könnte dann die Entscheidung bringen bei einem Patt. Danach sieht es momentan aber nicht aus, da es eine gewisse Verständigung unter den Fraktionen gibt, gemeinsame Initiativen voranzutreiben, so ist auch eine Zusammenarbeit zwischen Grünen, SPD und FDP nicht ausgeschlossen. Viele Gerüchte und Wünsche gibt es, das Wolfgang Pieper als bisheriger Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion als Bürgermeister antreten sollte. Eine Entscheidung steht aber noch aus. Wolfgang Pieper hat zudem das Direktmandat für den Kreistag gewonnen. Spannend wird es in den kommenden Monaten.

Telgte ist zumindest mit 33,4% die grünste Stadt in NRW, auf Platz 2 liegt nun Lohmar mit 29,7%. Glückwunsch an die neue Fraktion!

Wer Telgte nicht kennt, hier ein paar grobe Fakten. Telgte hat ca. 20.000 Einwohner, liegt 15km östlich von Münster, hat seit 1238 die Stadtrechte, ist eine Wallfahrtsstadt und Günter Grass hat das Buch „Treffen in Telgte“ geschrieben. Ich bin dort 10 Jahre zur Schule gegangen und augewachsen. Meine Mutter hat das Direktmandat, natürlich für die Grünen, im Stimmbezirk 1 geholt.

SWIFT-Abkommen verhindern – Bewährungsprobe für die FDP

Für die FDP steht im Bereich Bürgerrechte und Datenschutz die erste Bewährungsprobe an. Auf europäischer Ebene wird gerade das SWIFT-Abkommen verhandelt. Es sieht einen umfassenden Bankdatenaustausch mit den USA vor, wo der Datenschutz nicht gewährleistet und rechtsstaatliche Verfahren unterlaufen werden. Zudem soll es noch kurz vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, und damit der Einspruchsmöglichkeit des Europäischen Parlaments, durchgewunken werden. Dies ist ein massiver Angriff auf die Europäische Demokratie.

SWIFT-Abkommen verhindern!

SWIFT-Abkommen verhindern!

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP ist zum SWIFT-Abkommen folgende Vereinbarung zu finden, die immerhin in die richtige Richtung geht:

Bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen werden wir uns für ein hohes Datenschutzniveau (strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten) und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen ist auszuschließen. Die Übermittlung der Daten wird an Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft und aufgrund einer Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse eingegrenzt. Die Menge der zu übermittelnden Daten ist möglichst gering zu halten. Das Abkommen ist unter Ratifizierungsvorbehalt zu stellen.

Alle Beteiligten stimmen gerade überein, dass diese Eckpunkte im aktuellen Entwurf nicht gegeben sind.

Bisher hat sich die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kritisch zum aktuellen Stand vom SWIFT-Abkommen geäußert.

Auf europäischer Ebene wird aber weitergetragen das angeblich das Auswärtige Amt keine Ablehnung mehr vorsieht und damit wird jetzt das Bundesinnenministerium vorgeschickt das sich bei der entsprechenden Ministerratssitzung am 30. November enthalten will. Westerwelle fällt damit Leutheusser-Schnarrenberger eindeutig in den Rücken. Mit einer Enthaltung kann das Abkommen aber im Rat nicht mehr aufgehalten werden, dafür bedarf es einer expliziten Ablehnung. Gerade einmal einen Monat im Amt unterläuft die FDP damit nicht nur ihr eigenes Wahlprogramm sondern sogar Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Hier muss die FDP nun Farbe bekennen. Daher haben wir auf der grünen Aktionsplattform Meine Kampagne eine Aktion gestartet einen Brief an Bundesaußenminister Westerwelle zu schicken.

Aktuell scheut die FDP den Konflikt um die angespannte Situation in der Regierung nicht weiter zu belasten. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger Europas, unsere Bürgerrechte und der Datenschutz. Im Koalitionsvertrag steht nämlich auch eindeutig drin:

Die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich regelmäßig zu Beginn einer jeden Sitzungswoche zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss. Darüber hinaus tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei.

Die FDP könnte also den Koalitionsausschuss anrufen um Konsens herzustellen. Man darf gespannt sein ob dies noch geschieht.

Antwort der Bundesnetzagentur auf Auskunfsanspruch bei der Vorratsdatenspeicherung

Auf der grünen Aktionsplattform Meine Kampagne haben wir ja dazu aufgerufen eine Datenschutzauskunft bei seinem Mobilfunkprovider einzuholen. Dabei gab es verschiedene Aktionsschritte um auf die Problematik der Verkehrsdaten hinzuweisen. Man konnte sich auch Unterstützung holen, unter anderem auch beim Bundesdatenschutzbeauftragten oder der zuständigen Regulierungsbehörde der Bundesnetzagentur. Untenstehend nun ein Auszug aus der Antwort auf die Anfrage bei der Bundesnetzagentur:

„Wie Sie zu Recht schreiben, hat nach § 34 BDSG jeder grundsätzlich das Recht zu erfahren, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind. Dieses Auskunftsrecht hat einen hohen Stellenwert. Es soll dem Betroffenen die Möglichkeit der Prüfung eröffnen, ob die speichernde Stelle rechtmäßig Daten zu seiner Person verarbeitet, und ihn in die Lage versetzen, nach Maßgabe des weiteren Datenschutzrechts ggf. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten zu erwirken.

Grundsätzlich besteht das Auskunftsrecht nach dem BDSG gemäß § 93 Abs. 1 Satz 4 TKG auch neben den allgemeinen Informationspflichten der Telekommunikationsdiensteanbieter über die Art und Weise ihrer Datenverarbeitung. Dies gilt ohne Einschränkung für die bei den Tk-Unternehmen gespeicherten Bestandsdaten (Vertragsdaten) ihrer Kunden. Für die dort gespeicherten Verkehrsdaten einschließlich der nach § 113a TKG gespeicherten sog. Vorratsdaten gilt dies jedoch nicht uneingeschränkt. Das Auskunftsrecht besteht nämlich nach § 34 Abs. 4 i.V.m. § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BDSG dann nicht, wenn die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Dies ist hier regelmäßig der Fall, wie nachstehend erläutert wird.

Verkehrsdaten werden stets in Bezug auf einen bestimmten Anschluss gespeichert. Damit sind neben den Interessen des Anschlussinhabers häufig auch die Interessen von Mitbenutzern des Anschlusses und stets auch die Interessen des Kommunikationspartners zu berücksichtigen.

Bei allen eingehenden Anrufen ist zu bedenken, dass der Anrufer aus Datenschutzgründen seine Rufnummer – generell oder im Einzelfall – unterdrückt haben kann (§ 102 TKG). Das darf nun nicht durch einen Auskunftsanspruch des Angerufenen, vor dem der Anrufer seine Rufnummer verbergen wollte, konterkariert werden. Da man aber bei den gespeicherten Datensätzen nicht erkennen kann, ob die Rufnummer unterdrückt war, müssen schon aus diesem Grunde vorsorglich alle eingehenden Anrufe von einem Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Dies betrifft statistisch bereits die Hälfte aller gespeicherten Vorratsdaten.

Im Mobilfunk werden nach § 113a Abs. 2 Nr. 4 lit. c TKG auch die bei Beginn einer Verbindung durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss genutzten Funkzellen gespeichert. Auch hier muss das nachträgliche Ausforschen des Standortes eines Gesprächspartners oder ein heimliches „Nachspionieren“ hinter einem Mitbenutzer (Bewegungsprofil) verhindert werden.

Auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fangschaltung (§ 101 TKG) dürfen nicht durch einen allgemeinen Auskunftsanspruch über gespeicherte Daten unterlaufen werden. Eine Fangschaltung kann bei Vorliegen von dokumentierten Anhaltspunkten für eine Belästigung oder Bedrohung nämlich nur mit Wirkung für die Zukunft beantragt werden. Auch dies dient dem Schutz eines Anrufers bzw. eines Mitbenutzers vor unberechtigter „Neugier“ des Anschlussinhabers.

Dem Schutz von Mitbenutzern dienen auch die Vorschriften über den Einzelverbindungsnachweis (EVN). Dieser kann nach § 99 TKG nämlich auch nur für die Zukunft und mit einer Versicherung des Anschlussinhabers, dass er sämtliche Mitbenutzer vorher über den Antrag informiert hat, beantragt werden. Diese datenschutzrechtlichen Vorgaben würden unterlaufen, wenn ein Kunde nun plötzlich nach § 34 BDSG auch für die Vergangenheit auf die Vorratsdaten zugreifen könnte.

Bezüglich der abgehenden Verbindungen müsste außerdem die Anonymität von Anrufen bei Beratungsstellen i.S.v. § 99 Abs. 2 TKG (die in keinem EVN erscheinen dürfen!) sichergestellt werden.

Aus alledem ergibt sich, dass weder für die eingehenden noch für die abgehenden Verbindungen grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass im Einzelfall überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter durch eine Auskunft über sämtliche gespeicherten Verkehrsdaten verletzt werden könnten. Die Wahrscheinlichkeit wäre sogar recht hoch. Ich halte es deshalb für richtig, wenn die Tk-Unternehmen ein allgemeines Auskunftsrecht nach § 34 BDSG für die zu einem Anschluss gespeicherten Verkehrsdaten (insbesondere Vorratsdaten) ablehnen. Schließlich ist die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses – hier der potentiellen Drittbetroffenen – das höchste Rechtsgut in der Telekommunikation und bekanntlich sogar strafbewehrt.

Zu bejahen ist aber ein Anspruch auf abstrakte Informationen über die in einem Tk-Unternehmen zu einer Person bzw. einem Anschluss gespeicherten Verkehrsdaten (nach welcher Rechtsnorm werden welche Datenarten gespeichert?) – dies natürlich auch in Bezug auf die sog. Vorratsdaten.“

IGF 2009 – Zwischenstand

Das Internet Governance Forum 2009 (IGF09) findet im ägyptischen Sharm el Sheikh statt. Dieser Austragungsort steht aufgrund der Menschenrechtspolitik Ägyptens in der Kritik. Gut erläutert sind die Kritikpunkte in einem taz-Artikel mit einem Gespräch mit Wael Abbas, ägyptischer Blogger und Menschenrechtsaktivist.

Da viele Fragen kamen, was das IGF ist, hier eine kurze Zusammenfassung.

Nach zwei Weltgipfeln zur Informationsgesellschaft 2003 in Genf und 2005 in Tunis wurde von den Vereinten Nationen das Internet Governance Forum einberufen, zunächst für fünf Jahre. Es soll die verschiedenen Akteure im Bereich der Internet Governance zusammenbringen, deren Austausch sowie neue Ansätze fördern. Damit bricht es mit einem klassischen Prinzip von Verantsaltungen der Vereinten Nationen, welche in der Regel auf Regierungsdelegationen beschränkt sind. Beim IGF hingegen sind nicht nur Regierungsvertreter anwesend, sondern auch Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler und Vertreter der Zivilgesellschaft. Diese Mischung macht die Attraktivität aus und brigt großes Potenzial. So ist das IGF nicht nur ein jährliches Treffen um sich zu sehen. Es bietet auch Gelegenheit, unterschiedlichste Erfahrungen verschiedener Gruppen und Ebenen auszutauschen. In zahlreichen Workshops – in diesem Jahr über 100 – werden technische, juristische und soziale Fragen diskutiert. Ein besonderer Fokus wird dieses Jahr auf den Jugendschutz gelegt. Der Grund dafür ist mir noch nicht klar. Aber der deutschen Diskussion um das Sperrgesetz folgend gab es hier zahlreiche Diskussionen dazu. Das deutsche Sperrgesetz wurde eher kritisch betrachtet. Es ginge statt Sperrungen vor allem um Kompetenzvermittlung und besserer internationaler Zusammenarbeit – ganz im Sinne unserer GRÜNEN Position.

Die Möglichkeit, zahlreiche globale Akteure kennenzulernen und sich mit anderen europäischen Datenschützern auszutauschen, ist sehr hilfreich. Für die Einladung des Europarats bin ich daher enorm dankbar.

Bedenklich bzw. zumindest ungewohnt ist die formelle Struktur des IGF. Natürlich ist es eine offizielle UN-Veranstaltung, zu der extra der Sicherheitsdienst aus New York eingeflogen wird. Das Programm aber teilweise umzuschmeißen, um eine Show-Off Veranstaltung für die First Lady Suzanne Mubarak einzurichten, hat für einigen Unmut gesorgt. Gerade, da man weder Kameras noch Handys vormittags aus Sicherheitsgründen nicht mit ins Konferenzzentrum nehmen durfte. Warum dann aber Laptops erlaubt sind, ist mir unklar. Zudem wurden nicht einmal Fragen bei der anschließenden Podiumsdiskussion zum Engagement junger Menschen akzeptiert.

Erschreckend finde ich das geringe Interesse Deutschlands an diesem Forum. Die Zahl österreichischer Teilnehmer ist größer als die der TeilnehmerInnen aus Deutschland. Gerade von offiziellen Stellen ist fast niemand da. Dies halte ich für sehr problematisch. Dass keine weiteren deutschen PolitikerInnen dabei sind, zeigt, wie wenig Wichtigkeit dem Thema Internet Governance beigemessen wird. Dabei geht es hier um eines der Zukunftsthemen. Ich hoffe, dass hier grundlegende Veränderungen bis zum nächsten IGF stattfinden, welches 2010 in Litauen stattfinden wird.

Eine ausführliche Auswertung meiner Teilnahme am IGF wird in den kommenden Tagen folgen.

Erste Eindrücke vom IGF 09

Am Freitagabend bin ich mit vier Stunden Verspätung in Sharm el Sheikh angekommen, um ab heute am vierten Internet Governance Forum teilzunehmen. Mit der üblichen Verspätung hat es begonnen. Ich versuche später ein paar Bilder und Videos hochzuladen.

Um einen Überblick zu bekommen, hier ein paar Hinweise:

Neues vom Verfahren gegen T-Mobile

Heute bekam ich einmal wieder Post weitergeleitet von meinem Rechtsanwalt. T-Mobile Deutschland lässt sich vertreten durch die Kanzlei Latham & Watkins mit Sitz in Frankfurt. Latham & Watkins sind eine der Kanzleien die die Rückseite ihres Briefpapiers benötigen um ihre Partner in Deutschland aufzulisten. Wie so üblich wird erstmal um eine Verlängerung gebeten zur Erwiderung meiner Klage, Grund sei die Arbeitsüberlastung. Da bin ich einmal gespannt. Ich halte euch wie gesagt auf dem aktuellen Stand.