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Zukunft des Internets – Kulturflatrate möglich – Update

Die Zukunft des Internets wird zentral mit der Frage zusammenhängen, wie es ermöglicht wird das Inhalte jeglicher Art im Netz zugänglich gemacht werden. Dabei geht es um kreative Inhalte in jeglicher Form, von Musik, über Bilder über Texte und und und. Das bisherige System wo es immer einen Graubereich gab und einen Teilbereich der legalen Nutzung sowie viel Unwissenheit darüber was wie genutzt werden darf, behindert die Entwicklung des Internets. Vor allem die Frage eines fairen Interessensausgleichs zwischen Erstellern und Konsumenten von Inhalten, ist weiterhin größtenteils ungelöst. Die Idee dies über Pauschalvergütungen im Netz zu regeln, ist daher für mich die attraktivste und beste Möglichkeit, die jetzige Situation die glaube ich niemanden zufrieden stellt zu beenden. Daher haben einige Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen ein Kurzgutachten beim EMR in Auftrag gegeben das in Zusammenarbeit mit provet entstanden ist. Vielen Dank noch einmal dafür! Die Grundfrage lautete, ist die Einführung einer Kulturflatrate rechtlich möglich, sowohl auf europäischer wie auch nationaler Ebene. Das Ergebnis ist ja!

Das Kurzgutachten des EMR in Zusammenarbeit mit provet zur rechtlichen Machbarkeit einer Kulturflatrate. (PDF, 743 kb) einfach herunterladen, es lohnt sich!

Ich werde an dieser Stelle auch noch einmal einige Berichte zusammenstellen und einen Beitrag verfassen wie es mit der Debatte um eine Kulturflatrate oder besser gesagt Pauschalvergütungen im Netz weitergehen soll.

Update:


Bericht auf heise.de

Computerspiele als Kulturgut

Ich hatte bereits zur damaligen Veröffentlichung einen kurzen Beitrag zu dem Thema verfasst. Jetzt befindet sich auch das gesamte Buch „Streitfall Computerspiele“ mit allen Beiträgen zu dem Thema frei zum download im Internet. In dem Buch befindet sich auch ein Beitrag von Oliver Passek und mir. Wer sich einmal intensiv in die Debatte um Computerspiele mit all den Facetten einlesen möchte, sollte sich das Buch einmal herunterladen und sich die Zeit zum lesen nehmen. Es befindet sich auf den Seiten des Kulturrats.

Zudem die Info das am 31. März in München zum ersten Mal der Deutsche Computerspielepreis vergeben wird. Ich werde live von vor Ort twittern.

Wir zahlen nicht für Eure Krise!

Am 28. März finden in Frankfurt und Berlin bundesweite Demonstrationen statt. Unter dem Motto „Wir zahlen nicht für Eure Krise!“ ruft ein breites Spektrum an Organisationen zur Teilnahme auf. Es gibt unter anderem einen gemeinsamen Aufruf aus dem Spektrum von Umwelt- und Entwicklungsverbänden den auch wir Grüne unterstützen.

Ihr findet ihn hier zum Download.

Aufruf „grüner“ Männer zum Weltfrauentag

Zum internationalen Frauentag am 8. März erklären die unten genannten Grünenpolitiker:

Genderpolitik ist jedermanns Sache! Grüne Männer fordern Männer zu mehr Engagement für Gleichstellungspolitik auf

Trotz auf dem Papier überwundener Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verdienen Frauen in der Europäischen Union noch immer im Durchschnitt 16 Prozent weniger als Männer – in Deutschland sind es sogar 23 Prozent weniger. Sei es durch offene Lohndiskriminierung oder auf Grund des Engagements für Familie und Kinder. Diese dramatische Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechts wollen wir nicht länger akzeptieren. Männer dürfen zu dieser Ungerechtigkeit nicht länger schweigen. Deshalb fordern wir alle Männer auf, sich am internationalen Frauentag offen zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung zu bekennen und an den Aktionen zum Frauentag teilzunehmen.

Die nach wie vor überwiegend von Frauen – zunehmend aber auch von einigen Männern – geleistete Familienarbeit wird von der Gesellschaft nicht als gleichwertige Leistung anerkannt. Durch Erziehung und gesellschaftliche Vorurteile werden Frauen immer noch in ganz bestimmte, meist schlecht bezahlte Berufsfelder gedrängt, wohingegen den Männern eine einseitige Ernährerrolle aufgezwängt wird. Die notwendige – nicht nur formale sondern tatsächliche – Gleichberechtigung von Mann und Frau kann daher nur mit einem gesellschaftlichen Diskurs einher gehen, der festgefahrene Rollenbilder und Vorurteile aufbricht. Hierzu möchten wir vor allem die Männer ermutigen.

  • Jan Philipp Albrecht (Europakandidat von Bündnis 90/Die Grünen aus Niedersachsen)
  • Henning von Bargen (Leitung Gunda Werner Institut in der Heinrich Böll Stiftung)
  • Cem Özdemir (Bundesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen)
  • Malte Spitz (Bundesvorstandsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen)
  • Ralf Fücks (Vorstand Heinrich Böll Stiftung)
  • Tarek Al-Wazir (Parteiratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen und Grüner Fraktionsvorsitzender im Landtag Hessen)
  • Volker Ratzmann (Parteiratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen und Grüner Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus)
  • Arvid Bell (Parteiratsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen)
  • Max Löffler (Bundesvorstandssprecher GRÜNE JUGEND)
  • Dr. Robert Habeck (Schriftsteller und Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein)
  • Arndt Klocke (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen)
  • Daniel Mouratidis (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg)
  • Daniel Köbler (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz)
  • Prof. Dr. André W. Heinemann (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Bremen)
  • Christoph Erdmenger (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt)
  • Jürgen Suhr (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern)
  • Stefan Gelbhaar (Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Berlin)
  • Anjes Tjarks (stv. Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Hamburg)
  • Sven Lehmann (Landesvorstandsmitglied Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen)
  • Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvorstand Mittelfranken)
  • Florian Braunreuther (Geschäftsführer Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Erlangen)

Update: BKA schwinkt sich zum Richter auf – Vertrag veröffentlicht

Der CCC hat einen Entwurf für einen Vertrag zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Internetprovidern veröffentlicht. Der Vertragsentwurf ist weitere Grundlage für die Diskussionen einer Arbeitsgruppe zwischen dem BMFSFJ/BKA und einzelnen Internetanbietern die rund 95% der hiesigen Anschlüsse verwalten. Die Arbeitsgruppe hat bereits zweimal getagt und tagt auch heute am Freitag den 13. Sie soll technische wie auch rechtliche Fragen klären

Das BKA wünscht sich einen Vertrag zur Sperrung/ Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Angestoßen wurde die aktuelle Diskussion von Frau von der Leyen. Die bisherige Position von Vertretern der Internetprovider war das es eine spezialgesetzliche Regelung zu dieser Frage gibt. Diese soll sicherstellen das der zu sperrende Tatbestand so eng wie möglich gehalten wird und nicht auch noch plötzlich andere Websiten mit auf diese Sperrlisten aufgenommen werden können.

Als technische Lösung ist bisher das DNS-Blocking im Raume. Diese Methode wurde gestern zu Recht von Prof. Federrath in einer Bundestagsanhörung damit erklärt, dass die überhaupt nichts erschwert. Jeder Mensch kann mit wenigen Klicks seinen DNS-Server umstellen und damit die Sperrlisten umgehen.

In dem jetzigen Vertragsentwurf fallen mir folgende Punkte auf:

1. §1 (1) Das Bundeskriminalamt erstellt eine Liste der Vollqualifizierten Domainnamen (VDN), bei denen es festgestellt hat, dass diese kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten oder den Zugang hierzu vermitteln.

(2) Die Befugnis zur Sperrung des Zugangs zu den auf der Liste nach § 1 Abs. 1 aufgeführten VDN durch den ISP erfolgt auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ISP. Der ISP sieht in seinen AGB eine Regelung vor, die es ihm erlaubt, den Zugang seiner Kundinnen und Kunden zu kinderpornographischen Internetinhalten zu sperren. Die positive Kenntnis des ISP, dass eine VDN kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhaltet oder den Zugang hierzu vermittelt, stellt einen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden Grund für die Sperrung des Zugangs zu dieser Seite dar. Sollte eine entsprechende Klausel in den AGB des ISP noch nicht enthalten sein, verpflichtet sich der ISP, seine AGB unverzüglich zu ergänzen und seinen Kundinnen und Kunden die geänderten AGB in der nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Form bekannt zu geben.

= diese Auslegung des Rechts ist völlig willkürlich. Bisher konnten Sperrungen nur von Gerichten beschlossen werden. Jetzt sollen es letztendlich die ISPs selber machen. Sie sollen ihren Kunden nach den AGBs nicht erlauben bzw. möglich machen müssen auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zugreifen zu können. Das BKA tritt als Dienstleister auf, der den ISPs die zu sperrenden Inhalte auflistet. Bisher waren dafür Gerichte notwendig, jetzt wird das BKA zum Richter der entscheidet welche Seite auf die Liste kommt und welche nicht.

Durch diese Festlegung wird nun auch festgehalten was Kinderpornografie ist, und das Jugendpornografie nicht unter die zu sperrenden Inhalte fällt.

2. §3 (2) Die Sperrmaßnahmen erfolgen mindestens auf Ebene des VDN. Der ISP entscheidet auf der Grundlage des jeweiligen Stands der Technik, auf welche Weise die Erschwerung des Zugangs vorgenommen wird.

= Bedeutet dies nun das auch alle anderen Möglichkeiten genutzt werden können? Stand der Technik sind hybride Lösungen wie sie von der British Telecom oder ähnlich auch in China eingesetzt werden. Damit wird sofort klar, es soll schnell weitergehen in der Entwicklung und der Vertrag sollen nicht auf einer technischen Sperrmöglichkeit beschränkt sein.

3. §2 (3) Das Bundeskriminalamt verpflichtet sich, dem ISP Inhalt und Layout einer standardisierten Seite („Stopp“-Seite) zur Verfügung zu stellen, die der Kundin und dem Kunden angezeigt wird, wenn sie oder er versucht, eine gesperrte Adresse aufzurufen.

= schaffen die ISPs nicht selber eine solche Seite zu erstellen. Dann wird dort der Bundesadler drauf stehen, vielleicht noch ein Foto von Schäuble oder von der Leyen und im Hintergrund speichern Logfiles die nötigen Informationen.

4. §2 (1) Das Bundeskriminalamt verpflichtet sich, dem ISP an Tagen, an denen Dienstverpflichtung besteht, spätestens um 10.00 Uhr aktuelle Listen nach § 1 Abs. 1 bereit zu stellen. Die Bereitstellung der Listen erfolgt in verschlüsselter Form, deren Art und Weise einvernehmlich in einer Anlage zu diesem Vertrag festzulegen ist. Diese Anlage ist Bestandteil des vorliegenden Vertrages.

= jeder Mensch weiß wie schnell Webseiten gespiegelt werden können. Einmal täglich und dann auch noch sechs Stunden Zeit zur Umsetzung heißt: Den Betreiberb wird 30 Stunden Zeit gegeben die Seite umziehen zu lassen bzw. unter einer anderen Domain abzuspeichern. Hiermit wird nichts verhindert, es ist alleine ein Katz und Maus Spiel. Sobald die ersten ISPs die Sperrung vornehmen ist dies für die Betreiber ersichtlich und sie können in Minuten die die Seite wieder unter anderem Namen zugänglich machen.

5. §3 (6) Mit der Bereitstellung einer aktualisierten umsetzbaren Liste des Bundeskriminalamtes verliert die bisherige Liste ihre Gültigkeit. Nicht mehr gültige Listen sind vom ISP unverzüglich zu löschen und durch die aktuelle Sperrliste zu ersetzen. Dem Bundeskriminalamt sind jeweils montags bis 12.00 Uhr Statistiken über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele für die vergangene Woche zu übersenden. Sie sind gemäß den in der Anlage zu diesem Vertrag enthaltenen Vorgaben zu übersenden und dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.

= Es wird wieder zu einem Streit kommen ob die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist oder nicht. Ansonsten kann sich das BKA schön Montags hinsetzen und Listen auswerten. Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Übermittlung erfolgt bleibt völlig unklar.

Daraus erschließt sich für mich:

Mit den Maßnahmen wird reine Symbolpolitik betrieben. Kein Kindesmissbrauch wird verhindert, die Verfolgung von Tätern und Anbietern wird dadurch eher noch erschwert. Diese werden ihre Machenschaften in Bereiche verlagern (Direktversand, Fileserver) in denen die Verfolgungs- und Überwachungsmöglichkeiten schwerer sind.

Es muss um konsequenten Schutz von Kindern vor Missbrauch und Misshandlung gehen. Kinderpornografie gehört verfolgt und muss bekämpft werden. Dafür bedarf es dringend einer personellen Aufstockung der zuständigen Abteilungen in den Landeskriminalämtern und beim Bundeskriminalamt. Es bedarf einer besseren internationalen Zusammenarbeit, um die Produzenten solchen Materials dingfest zu machen. Es bedarf klarer weltweiter Vereinbarungen, dass der Inhalt auf Servern schnell gelöscht werden kann. Eine Politik die sich darauf zurückzieht „Was man nicht sieht, ist auch nicht da“ bringt uns kein Stückchen weiter.

Ich hoffe das die Internetanbieter diesen Vertragsentwurf oder auch jeglichen anderen Vertrag nicht unterschreiben. Dies ist nicht eine Diskussion, die heimlich zwischen dem BKA und ISPs unter dem Deckmantel des BMFSFJ geführt werden kann. Es geht letztendlich um die Abkehr vom freien Internet und es wird in Grundrechte von allen Menschen eingegriffen. Hierzu muss der Deutsche Bundestag, die Bundesjustizministerin, der Bundesdatenschutzbeauftragte und letztendlich jeder von uns Stellung beziehen können.

Der Vertragsentwurf zum download.

Eine Meldung von heise.de zur gestrigen Anhörung im UA Neue Medien des Deutschen Bundestages.


Kurzes Update:

Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe am vergangenen Freitag wurde ein Vertragsvorschlag aus Reihen der Internetprovider vorgelegt. Dieser ist nun auch online zugänglich. Da man sich erstmal nicht einigen konnte, wurde die Sitzung auf den 13. März vertagt. Es wird jetzt versucht von Seiten der Ministerien den Druck auf die Unternehmen aufzubauen das diese jeweils individuelle Verträge mit dem BKA unterschreiben. Der Passus das man eine gesetzliche Regelung anstrebt ist so nichts-sagend wie es nur sein kann, da er nicht Grundlage von dem Vertrag ist, sondern lediglich eine Absichtserklärung darstellt. Neuer Vertragsentwurf für die Sitzung der AG am 20. Februar 2009. Quelle: Datenschutzbeauftragter-Online.de

Praktikum in Berlin

Eine aktuelle Ausschreibung für ein Praktikum ab dem 1. März bei mir im Büro. Es gibt spannende Aufgaben und eine gute Atmosphäre. Der Bewerbungsschluss ist schon am 26. Februar. Also schnell bewerben!

Die Ausschreibung findet ihr hier als PDF als auch als Text:

AUSSCHREIBUNG

Praktikum zur Unterstützung von Campusgrün

Campusgrün – das Bündnis grün-alternativer Hochschulgruppen – sucht gemeinsam mit dem Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eineN PraktikantIn. Die Stelle ist im Büro des Bundesvorstandsmitgliedes Malte Spitz angesiedelt. Aufgabe des/der PraktikantIn soll die Unterstützung von Campusgrün sein, sowie die Koordination der zentralen Materialerstellung als auch von Veranstaltungen.


Beginn des Praktikums: 1. März 2009

Ende des Praktikums: 15. Juni 2009

Ort: Berlin, Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bruttomonatsvergütung: 300 Euro

Bewerbungen bitte mit Lebenslauf bis zum 26. Februar 2009 an buero.spitz@gruene.de

Rückfragen an:

  • Tom Münster, tom.muenster@campusgruen.de oder 0157-73747834
  • Jana Pajonk, jana.pajonk@gruene.de oder 030-28442-151

Bahn vs. netzpolitik.org – Eine Nachricht und ihre Geschichte

„Gegen 15.05 Uhr ging die Meldung über den Ticker, äh ich meine über twitter.“

So könnte man gut die Geschichte beginnen wenn man erzählen will, was passiert ist, als Markus Beckedahl kurz gepostet hat, dass bei ihm eine Abmahnung von der Deutschen Bahn eingeflattert ist. Auf netzpolitik.org, das Blog was Markus betreibt, wurde am vergangenen Wochenende ein Dokument veröffentlich was die Hintergründe der Spitzelaffäre bei der Deutschen Bahn erläutert. Das Dokument enthielt brisante Informationen aus einem Treffen mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Das veröffentlichte Dokument hat nicht wirklich viel Aufregung erzeugt, im Vergleich zum veröffentlichten Entwurf des BKA-Gesetzes aus dem letzten Jahr auf netzpolitik.org. Aber die Bahn schafft es mal wieder zu zeigen wie man Krisenkommunikation nicht betreiben sollte.

Die Meldung war also da. Bahn mahnt netzpolitik.org ab und wirft lauter böse Sachen vor. Seitdem wurde eine kleine digitale Medienlawine ausgelöst, zumindest für deutsche Verhältnisse. Zahlreiche Blog-Posts, heise.de, SpOn und zahlreiche andere Online-Medien greifen das Thema auf. Auf netzpolitik.org gibt es binnen Stunden schon über 150 Kommentare zum entsprechenden Artikel, meines Wissens neuer Rekord für die Seite.

Und das Thema wird weitergetragen. Julia macht auf zeitrafferin.de ein kurzes Interview wo sich Markus eher zurückhaltend zeigt, Johnny posted auf spreeblick.de die entsprechende Geschichte und zahlreiche weitere Blogs schreiben über das Thema. Auf twitter gibt es vermutlich schon an die 300 Meldungen die das Thema behandeln, alleine bei den Leuten die ich followe. Jetzt fehlt nur noch die facebook-Gruppe zum Spenden sammeln um ggf. die Anwaltskosten zu zahlen. Die Geschichte zeigt zumindest wie wunderbar das digitale Schneeball-System funktioniert und wie sehr sich die Deutsche Bahn ein Eigentor mit dieser Aktion geschossen hat. Nicht das jetzt vermutlich weitere Tausend Leute sich das Dokument durchgelesen haben, nein auf Rückfragen in der Konzernzentrale wollte niemand etwas wissen oder kommentieren. Eine solche Informationspolitik funktioniert leider nicht im digitalen Zeitalter wo eine twitter-Meldung es schafft innerhalb von vier Stunden so gut wie auf alle relevanten deutschen Online-Nachrichtensites und Blogs zu schaffen. Morgen kommen dann vermutlich die Fernsehsender die die Geschichte aufgreifen wollen, die böse Deutsche Bahn halt.

Krise und das Internet

Die Bundesregierung und vor allem Bundeskanzlerin Merkel versucht sich ja, gerade was den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland angeht, als Musterschülerin zu beweisen. Leider findet sich in dem aktuellen Maßnahmenkatalog, dem Konjunkturpaket II, kaum etwas dazu. Ein Auszug: „Das gilt insbesondere für ein leistungsfähiges Breitbandnetz – das schnelle internet im jedem Dorf.“

Im Vergleich dazu ein Auszug aus der Frankfurter Erklärung die unsere Bundestagsfraktion gestern einstimmig beschlossen hat: „Zur Freiheit gehört auch der Erhalt und Ausbau eines offenen Internets ohne technische oder wirtschaftliche Einschränkungen.“ Dabei geht es klar um die Zukunft des Internets. Themen wie Netzneutralität kommen ja immer mehr auf die Tagesordnung und deswegen ist ein freies Internet für alle Menschen elementar für unsere Zukunft.

Doppelte Standards

An dieser Stelle der Hinweis auf ein gutes Diskussionspapier von einigen jüngeren Grünen zur aktuellen Situation im Nahen Osten. Es beschreibt zum einen die Lage im Konflikt in dieser Region und prangert zum anderen die Instrumentalisierung in Europa und anderen Gegenden der Welt dieses Konflikts an. Vor allem die Gleichsetzung von Judentum = Israel finde ich besonders im politischen Kontext für falsch und gefährlich. Es handelt sich nicht um einen Krieg auf Basis der Religion. Auch wenn ich diese Diskussion gerne mit Israelis führe die in dieser Hinsicht oft auch selber ein solches Verständnis haben, ist dies gerade außerhalb des Landes sehr gefährlich. Damit wird Antisemitismus betrieben und es bilden sich unheilvolle Allianzen. Hier noch einmal der Hinweis auf einen Artikel von letzter Woche von meinem ehemaligen Mitbewohner Sebi Brux.

Das Papier findet ihr untenstehend als PDF zum downloaden.

Eine zentrale Diskussion zu dem Papier findet ihr im Blog der GRÜNEN JUEGND.