Blog

Meine Daten gehören mir!

Meine Daten gehören mir! Schnüffelwirtschaft stoppen – Transparenz schaffen so lautet der Beschluss den wir gestern als Bundesvorstand auf unserer Bundesvorstandsklausur beschlossen haben. Es geht explizit auch im Nachgang des Gipfels vergangene Woche um eine Positionierung in der Frage von Bürgerrechten und Datenschutz von BürgerInnen gegenüber der Wirtschaft.

Manifest zur Daseinsvorsorge im digitalen Zeitalter

Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0

1. Grundversorgung und offener Zugang!

Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

Jeder Bürger – ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht – benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeitswelt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.

2. Wissen teilen, Wissen mehren!

Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Technologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleichtert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.

Eine kalkulierte Verknappung der Informationsvielfalt, die Einführung technischer Barrieren und die schrittweise Privatisierung von öffentlichen Wissensbeständen ist ein Vergehen an der Allgemeinheit. Demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen ist auf offenen Zugang zu Wissensbeständen angewiesen.

Gesetze müssen so gefasst sein, dass sie die Teilhabe an Wissen und Kultur nicht behindern, sondern fördern. Gemeinschaftsgüter müssen durch offene Nutzungslizenzen, wie Creative Commons und General Public License, vor privater Vereinnahmung geschützt werden.

3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!

Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemeinheit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Abtretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.

Was mit öffentlichen Geldern oder Zuschüssen finanziert wurde, muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein und sollte entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten auch digital öffentlich und weitgehend kostenfrei nutzbar gemacht werden.

4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!

Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.

Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversorgung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisierungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktionen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.

Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steuerungs- und somit ein Demokratieproblem.

5. Verlässliche demokratische Verfahren und Standards!

Verfahrenstransparenz und Vertrauenswürdigkeit von Informationsquellen sind zentraler Bestandteil des eGovernment. Wir müssen vermeiden, dass öffentliche Verwaltungsprozesse im Zuge ihrer Elektronifizierung intransparent und unkontrollierbar werden. Das gilt sowohl für technische als auch organisatorische Aspekte.

Drei zentrale Bereiche:

1. BürgerInnen müssen sicher sein können, dass Wahlen korrekt verlaufen. Durch den Einsatz von Wahlcomputern, würde der Bürger derzeit gezwungen, die Kontrolle über das Verfahren abzugeben und könnte nur hoffen, dass der Computer die Daten, entsprechend seines Wahlentscheids, weiterleitet.

2. Die städtische Domain ist das virtuelle Tor zur Stadt. Sie zu verkaufen oder mehrheitlich an private Betreiber abzutreten, löscht öffentlichen Raum im Internet. Die Vermarktung der Site darf nicht wichtiger werden, als die Bereitstellung öffentlicher Informationen und Angebote; die städtische Präsenz im Netz nicht auf eine Nische in einem Medienmischkonzern reduziert werden. Bei Privaten Anbietern wäre unternehmenspolitisch motivierte Information von offizieller, gemeinwohlorientierter Information nur schwer zu unterscheiden.

3. Ob Call Center oder elektronische Bürgerplattform – wenn sich der Bürger an seine öffentlichen Einrichtungen wendet, sei es telefonisch oder per eMail, muss er wissen, dass er tatsächlich öffentlich Bedienstete kontaktiert.

Für die Verlässlichkeit demokratischer Standards und Strukturen muss das öffentliche Angebot vom privaten klar unterscheidbar, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Quelle bei öffentlichen Angeboten gewährleistet sein.

6. eGovernment mit offenen Standards!

Der Austausch mit der Verwaltung muss technisch so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre private Computer-Ausstattung nicht den Vorgaben bestimmter (proprietärer) Computer- oder Software-Produkte unterwerfen müssen, um an den öffentlichen Angeboten teilnehmen zu können.

eGovernment benötigt Netzneutralität sowie offene Standards, beispielsweise bei Dokumentformaten, Signaturen, Softwareanwendungen. Nur sie ermöglichen problemlosen technischen Austausch und die Konkurrenz kommerzieller Ausstatter.

Die digitalen Infrastrukturen des Staates dürfen nicht in Abhängigkeit von Herstellern geraten. E-Government-Anwendungen müssen auf einer transparenten, verlässlichen und demokratisch kontrollierten technischen Infrastruktur aufgebaut werden und dürfen nicht zu Einschränkungen der öffentlichen Selbstverwaltung führen.

7. Kritische Infrastrukturen sichern!

Ob Kernkraftwerke, Krankenhäuser oder Hartz IV-Vergabestellen – die Nutzung von IKT darf weder selbst zur Gefährdung dieser Einrichtungen (durch Online-Manipulation) führen noch dürfen Einrichtungen, die der Grundversorgung dienen, derart von IKT abhängig sein, dass sie, bspw. durch einen anhaltenden Stromausfall, nicht mehr funktionsfähig wären.

Technische Krisen (bspw. Computerausfall zum Zeitpunkt der Hartz IV-Auszahlung) haben bereits in einigen Gemeinden dazu geführt, „manuelle Back-Up-Systeme“ bereitzustellen. Es ist wichtig, auch im sozialen Bereich, sogenannte „kritische Infrastrukturen“ zu identifizieren und gegebenenfalls Alternativen zu digitalen Arbeitsprozessen anzubieten.

8. Daten- und Persönlichkeitsschutz verwirklichen!

Jegliche Form des Datenmissbrauchs muss gesetzlich (im öffentlichen und privaten Bereich) und durch entsprechende technisch-organisatorische Vorkehrungen unterbunden werden, so die Weitergabe und Verknüpfung von personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, zur Erstellung von Personenprofilen etc. Die elektronische Überwachung von Arbeitnehmer-Innen muss geahndet, das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich eingeführt werden.

Bei jeder personenbeziehbaren Datensammlung und -speicherung ist das Prinzip der Datensparsamkeit zu beachten; in manchen Fällen muss gänzlich auf elektronische Datenerfassung verzichtet werden. Datenvorratsspeicherung und Online-Durchsuchungen müssen unterbleiben, bereits angelegte Vorratsdatenspeicher reduziert, der Schutz der Privatsphäre (privat und beruflich) gewahrt werden. BürgerInnen müssen die letzte Entscheidungshoheit über die Verwendung ihrer persönlichen Daten behalten. Das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ (BVerfG) ist in der Informationsgesellschaft unverzichtbar.

9. eDemokratie für ArbeitnehmerInnen, Mitbestimmung stärken!

eDemokratie muss auch für die Erbringer der Öffentlichen Dienste gelten: Eine demokratische Gesellschaft braucht Mitbestimmung und Koalitionsfreiheit. Die entsprechenden Gesetze (wie BetrVG, BPersVG, LPersVGs) müssen gestärkt und dem Informationszeitalter angepasst, aktuelle Verschlechterungen zurückgenommen werden.

Die Koalitionsfreiheit und das Recht, sich betrieblich gewerkschaftlich zu betätigen, muss auch in einer elektronisch vernetzten Welt mit veränderter Arbeitsorganisation gewährleistet sein. Wenn das „schwarze Brett“ verstaubt und die Arbeit zunehmend dezentral erbracht wird, bedarf es des Zugangs von Beschäftigten, Personal- und Betriebsräten sowie von Gewerkschaften zum Intranet und E-Mail-System der Verwaltungen und Betriebe. Alle Beschäftigten benötigen einen freien und unzensierten Zugang zum Intra- und Internet.

10. Öffentliche Daseinsvorsorge nicht IT-Lobbyisten überlassen!

Öffentliche IKT-Infrastrukturplanung und die Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Arbeitswelt und Gesellschaft dürfen nicht in die Hand von IT-Lobbyisten gelegt werden. Es müssen (wieder) Strukturen aufgebaut werden, die nicht am privaten Gewinn, sondern am Gemeinwohl orientiert sind. Dazu benötigen wir engagierte medienkompetente Politiker und BürgerInnen. Unsere Gesellschaft sozial zu gestalten, heißt auch, die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft zu stärken!

Erklärung der UnterzeichnerInnen:

Mit diesem Manifest anlässlich der ver.di-Konferenz „Öffentliche Dienste 2.0“ wollen wir die politische Debatte anregen. Wir freuen uns über Ihre/Deine Kommentare und Anregungen auf www.governet.de/7/, wo wir dieses Manifest zur öffentlichen Diskussion stellen.

Der „Deutsche Weg“

Heute fand wieder einmal eine Aktion der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher statt, diese Kampagne wird von der Zukunft Kino Marketing betrieben, die vor allem durch Mittel der FFA finanziert ist. In einem Pressetext wird auf einmal von einem neuen „Deutschen Weg“ gesprochen den Filmwirtschaft und GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) vorschlagen. Angeblich sollen dabei die Sanktionsmaßnahmen nicht zu einer Sperrung des Anschlusses führen sondern zu einer Drosselung der Bandbreite. Allerdings ist dies in dem Pressetext sehr unklar formuliert. Zudem sollen keine Daten durch die Internetprovider an die Rechteinhaber ausgehändigt werden, dies wird aber auch bei dem französischen Modell meines Wissens nicht gemacht, sondern es gibt eine „neutrale“ Schlichtungsstelle.

Weiter wollen Filmwirtschaft und GVU besondere Rücksicht auf NutzerInnen von Triple Play Angeboten nehmen. Also Personen die auch Telefon und Fernsehen über ihre Internetbreitbandverbindung beziehen, da diese natürlich deutlich stärker von einer Bandbreitendrosselung betroffen wären und bei einer Sperrung dies im Wiederspruch zur Universaldienstleistungsrichtlinie stehen würde. Natürlich müsste dann aber der Datenfluss kontrolliert werden um zu schauen welche Daten werden für VoIP oder IP-TV und welche für Filesharing benutzt.

Alles erstmal Punkte der Abrüstung um sich weniger angreifbar zu machen, in der Unklarheit und den möglichen Folgen aber weiterhin nicht hinnehmbar. Besondere Verantwortung wird dabei den Internetprovidern gegeben die einmal mehr zur Kontroll- und Überwachungsinstanz werden soll.

Die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts und einen fairen Interessensausgleich zwischen VerbraucherInnen und KünstlerInnen und auch der Rechtewirtschaft, geht weiter.

Hier ein Auszug aus der PM:

„Provider stärker einbinden – Der „Deutsche Weg“

Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine Kooperation mit Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den Providern zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Im Fall von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des „Deutschen Wegs“ bei der Providerkooperation, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten sind, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Als eine weitere Besonderheit soll in diesem Verfahren eben keine Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber stattfinden. Auch werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die Spezifika von so genannten „Triple Play“-Angeboten, bei denen Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, berücksichtigt. Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU dazu: „Mit diesem ‘Deutschen Weg’ wählen wir einen anderen Ansatz als Frankreich oder Großbritannien: Wir hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen „von oben“ ergibt. Denn der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir, weiter auf der politischen Agenda bleiben.“

Ersten Untersuchungen zufolge übt eine solche Vorgehensweise insbesondere auf Jugendliche eine abschreckende Wirkung aus. So zeigt eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen – die nach Einschätzung der GVU mit diesem Verfahren ohnehin nicht erreichbar wären – sollen und werden hingegen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehören etwa konspirativ agierende Release-Gruppen-Mitglieder oder auch First Seeder – die Ersteinsteller von Raubkopien in so genannte Tauschbörsen.“

Jetzt ist die GRÜNE JUGEND dran

In der Reihe über die Jugendverbände der politischen Parteien ist jetzt auch die GRÜNE JUGEND dran. In einem sehr positiven Artikel, vergleiche Jusos, wird etwas über die Stimmung bei der GRÜNEN JUGEND beschrieben und das Selbstverständnis was Kathrin Henneberger und auch Jan Philipp Albrecht gut rüberbringen. Der Artikel ist jetzt schon auf jetzt.de zu finden und lautet Durchs Gebüsch für eine bessere Welt. Das Foto zeigt die ehemaligen SprecherInnen der GJ Ramona Pop und Werner Graf, bin gespannt welches Bild morgen in der Print-Ausgabe der SZ ist.

Jung. Grün. Kommunal

30.08.2008: Kommunalpolitischer Aufschlag junger Grüner aus Nordrhein-Westfalen zur Kommunalwahl 2009. Es entstand aus einem Treffen des Forum U35.

Hier ist die Einführung in den Text:

Mit der Kommunalwahl 2009 steht eine wichtige Richtungsentscheidung in NRW an: Finden wir Wege hin zu ökologisch-sozialen Städten und Regionen oder bleiben wir im Mief des letzten Jahrtausends sitzen? Dabei kommt es nicht nur auf unsere grünen „Hochburgen“ an, sondern gerade auch auf die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum, in denen wir in den letzten Jahren auch immer mehr zulegen konnten. Wir Grüne bringen den frischen Wind in die Rathäuser Nordrhein-Westfalens – für eine sozial-ökologisch zukunftsgewandte Politik. Dies ist die Aufgabe, der wir uns stellen und für die wir aktiv eintreten werden.

Zahlreiche aktive junge Grüne engagieren sich in Nordrhein-Westfalen kommunalpolitisch, beispielsweise als Ratsmitglieder oder sachkundige BürgerInnen. Die Themen, die uns bewegen, sind vielseitig und reichen vom lokalen Klimaschutz und einer ökologischen Verkehrspolitik hin zur Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche und natürlich zur Sozialen Kommune. Im Rahmen des „Forum U35“ der NRW-Grünen haben wir intensiv kommunalpolitische Themen und unsere Schwerpunkte für das Wahljahr 2009 diskutiert und erfolgreiche Projekte in NRW ausgetauscht. Mit diesem Aufschlag wollen wir einen Beitrag aus junggrüner Sicht für die grüne kommunalpolitische Diskussion liefern.

Zugehörige Dateien:
Kommunalpolitischer Aufschlag junger Grüner Download (104 kb)

Abstimmen über die Zukunft der Offroader!

Die Jungen Grünen in der Schweiz haben genug Unterschriften gesammelt um eine Volksinitiative zu starten. Es geht dabei um die Nutzung von großen SUVs und letztendlich deren Verbot für den öffentlichen Verkehr. Fahrzeuge für den öffentlichen Dienst sollen natürlich weiterhin möglich sein. Mit über 120.000 Unterschriften wurde das nötige Quorum gut erreicht. Einen Artikel dazu gibt es in der NZZ.

Sven Giegold kandidiert für Europaliste

Sven Giegold, attac-Mitbegründer, wird sich um einen Listenplatz auf der Grünen Europaliste bewerben. Das finde ich sehr gut. Zuvor wird er versuchen das Votum der NRW-Grünen zu bekommen, diese vergeben am 14. September auf einem Landesparteirat ihre Voten. Eine kurze Übersicht über aktuelle Artikel zu dem Thema in der Süddeutsche, taz sowohl mit Kommentar, Interview als auch Artikel.

Be the first to know

Da Barack Obama nicht die Möglichkeit genutzt hat vor der Siegessäule seinen Vizepräsidenten und damit „running mate“ auszurufen, gibt es jetzt das ganz neue Feature im Angebot der Obama-Kampagne, einen extra Newsletter wo man sofort informiert wird wenn die Entscheidung getroffen ist. Die Info bekommt man dann per Mail oder auf Wunsch auch per SMS, denke aber, dass dies nur in den USA funktioniert. Alle Infos zu der Aktion findet ihr hier.